Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt werden und verpflichten ausschließlich in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Mündliche, telefonische oder über Instant-Messaging-Dienste (z. B. WhatsApp) übermittelte Erklärungen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB für künftige Geschäfte zu ändern. Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB, sofern nicht eine Änderung ausdrücklich vereinbart wird.
Sämtliche Punkte und Inhalte die sich auf Programme beziehen gelten auch auf sonstige Leistungen wie z.B. die Erstellung von Webseiten, Online-Shops oder Erweiterungen für Drittanbieter-Systeme.
2. Leistung und Prüfung
Gegenstand eines Auftrages kann sein:
• Ausarbeitung von Organisationskonzepten
• Global- und Detailanalysen
• Erstellung von Individualprogrammen
• Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
• Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
• Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
• Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
• Telefonische Beratung
• Programmwartung
• Erstellung von Programmträgern
• Support
• Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites und Webanwendungen
• Hosting- und Wartungsleistungen
• Sonstige Dienstleistungen
Die Ausarbeitung erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, sowie rechtliche Inhalte wie Impressum oder Datenschutzerklärungen) rechtzeitig, in digitaler Form und in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen, Webseiten, Online-Shops oder Erweiterungen für Drittanbietersysteme ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
Sofern in Punkt 7.5 für Website-Projekte nichts anderes bestimmt ist, bedürfen individuell erstellte Softwarelösungen einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2 angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten).
Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.
Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen.
Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (insbesondere von Websites), insbesondere iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG), des Bundesgesetzes über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) bzw. des mit 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG), nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf die hierfür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.
Eine Programmdokumentation wird nur dann erstellt und dem Auftraggeber übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Gleiches gilt für die Übergabe des Quellcodes. Die Übergabe setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung voraus.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit aller Inhalte sowie die Einhaltung von DSGVO, Cookie-Richtlinien und sonstigen gesetzlichen Vorgaben. Der Auftragnehmer kann auf Wunsch bei der technischen Umsetzung (z.B. Cookie-Banner) unterstützen, übernimmt jedoch keine rechtliche Beratung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeignete Subunternehmer beizuziehen. Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung durch Subunternehmer wie für eigenes Verschulden.
3. Preise, Steuern und Gebühren
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten für physische Datenträger (z. B. USB-Sticks) sowie allfällige Versandspesen und Vertragsgebühren werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
Reisekosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dabei werden entweder die tatsächlich entstandenen Kosten (gegen Nachweis) oder vorher vereinbarte Pauschalen verrechnet. Wegzeiten werden als Arbeitszeit betrachtet und entsprechend zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
Sofern im Einzelangebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Verrechnungssätze:
3.4.1 Entwicklung und Beratung:
120€ pro angefangener Stunde für Webentwicklung, Programmierung und technische Beratung (vor Ort oder telefonisch)
100€ pro angefangener Stunde für Fernwartung und Remote-Support
20€ pro angefangenen 15 Minuten im telefonischen Support (maximal 80€ pro Stunde)
3.4.2 Anfahrtskosten:
Innerhalb Bezirk Korneuburg: Pauschale 39€
Außerhalb Bezirk Korneuburg: 39€ + 3€ pro Kilometer ab Stadtgrenze Wien (einfache Strecke)
3.4.3 Hosting und Wartung:
Die Preise für Hosting-Pakete und Wartungsverträge werden individuell vereinbart und richten sich nach dem Umfang der bereitgestellten Ressourcen und Leistungen.
3.4.4 Domains:
Die Kosten für Domain-Registrierungen und -Verlängerungen werden nach den Preisen der jeweiligen Registrierungsstelle berechnet und dem Auftraggeber ohne Aufschlag weiterverrechnet. Sofern der Auftragnehmer administrative Tätigkeiten im Zusammenhang mit Domain-Verwaltung erbringt, werden diese nach den unter Punkt 3.4.1 genannten Stundensätzen verrechnet.
3.4.5 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 20 %.
3.4.6 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Verrechnungssätze mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern. Für bereits erteilte und bestätigte Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Bei laufenden Verträgen (Wartung, Hosting) gelten die neuen Preise ab der nächsten Verlängerungsperiode.
4. Liefertermin
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3 zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
5. Zahlung
Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte für verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Sind nach dem Auftrag (auch) körperliche Sachen in das Eigentum des Auftraggebers zu übertragen, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers in dessen Eigentum.
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Andere Zahlungsarten (z.B. PayPal, Kreditkarte) sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Eventuelle Transaktionsgebühren trägt der Auftraggeber.
6. Urheberrecht und Nutzung
Vorbehaltlich von Punkt 6.2 und 6.4 erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der entwickelten Website/Software. Hosting- und Wartungsleistungen sind hiervon ausgenommen und werden gemäß Punkt 9 bzw. 10 separat geregelt.
Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.
Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.
Es entsteht keine Miturheberschaft des Aufgraggebers. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Entgelt- bzw. Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
Das Nutzungsrecht gemäß 6.1 bezieht sich ausschließlich auf die final entwickelte und vollständig bezahlte Website/Software. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung verbleiben alle Rechte an den bis dahin erstellten Unterlagen, Entwürfen und Konzepten beim Auftragnehmer. Eine Nutzung dieser durch den Auftraggeber ist untersagt. Hosting-Leistungen, Domain-Registrierungen und laufende Wartung sind davon ausgenommen und werden gemäß separater Vereinbarung (Hosting-Vertrag) verrechnet.
Ist im Fall der Erstellung von Individualsoftware eine ausschließliche, exklusive oder sinngleiche Nutzungsbefugnis des Auftraggebers vereinbart, gilt § 40b Urheberrechtsgesetz sinngemäß. Dies gilt allerdings nicht hinsichtlich jener Programmbestandteile, die von unabhängigen Dritten (d.h. solchen Personen, die die Bestandteile nicht als Arbeit- oder Auftragnehmer des Auftragnehmers geschaffen haben) geschaffen und vom Auftragnehmer in die Software integriert wurden (insbesondere von Dritten geschaffene Templates, Programmbibliotheken usw.). Vielmehr sind insoweit die für diese bestehenden Lizenzbedingungen maßgeblich.
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in seine Referenzliste aufzunehmen und die erbrachten Leistungen (z. B. Logo, Projektergebnisse in Form von Screenshots oder Verlinkungen) zu Werbezwecken in physischer oder digitaler Form (insbesondere auf der eigenen Website und in sozialen Medien) zu verwenden.
7. Webdesign und Entwicklung
Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers ist die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites oder Webanwendungen gemäß dem im jeweiligen Angebot definierten Leistungsumfang. Maßgeblich ist ausschließlich die schriftlich vereinbarte Leistungsbeschreibung.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Gestaltung der Website auf Basis eines vom Auftragnehmer erstellten Designkonzeptes. Im Rahmen des Projektes sind bis zu zwei Korrektur- bzw. Überarbeitungsschleifen des Designkonzeptes enthalten. Weitere Änderungen oder Anpassungen gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert verrechnet.
Als Korrekturen im Sinne dieses Vertrages gelten ausschließlich Anpassungen innerhalb des bestehenden Gestaltungskonzeptes. Änderungen des Designs, der Seitenstruktur, der Funktionalität oder der Inhalte, die über das vereinbarte Konzept hinausgehen, stellen Änderungswünsche dar und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Abweichend von der in Punkt 2.4 genannten Frist gilt für Website-Projekte eine verkürzte Prüf- und Abnahmefrist von 14 Tagen ab Bereitstellung auf einer Testumgebung oder Übergabe der Zugangsdaten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge oder wird die Website bereits im Echtbetrieb (produktiv) genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Wesentliche Mängel liegen nur dann vor, wenn die vereinbarte Nutzung der Website erheblich beeinträchtigt ist.
Nach Abnahme sind nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Umsetzung der Website Standardkomponenten, Frameworks, Themes oder Drittsoftware zu verwenden. Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.
8. Domains
Sofern der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages die Registrierung, Verwaltung oder Betreuung von Domains übernimmt, erfolgt dies ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist rechtlicher Inhaber (Domaininhaber) der Domain und erwirbt sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Domainverhältnis.
Der Auftragnehmer handelt bei der Registrierung und Verwaltung von Domains ausschließlich als Vermittler, Berater und technischer Verwalter. Ein Eigentums- oder sonstiges Recht des Auftragnehmers an der Domain entsteht nicht.
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Auswahl geeigneter Domainnamen. Die endgültige Entscheidung über die Registrierung einer Domain obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die gewünschte Domain verfügbar ist oder dauerhaft registriert werden kann.
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Domain, insbesondere für Registrierung, Verlängerung, Transfer oder Änderungen, trägt der Auftraggeber. Diese Kosten werden – sofern nicht anders vereinbart – jährlich im Voraus in Rechnung gestellt oder gemeinsam mit sonstigen Leistungen des Auftragnehmers verrechnet.
Sofern ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die Überwachung der fristgerechten Verlängerung der Domain. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Haftung für den Erfolg der Registrierung, Verlängerung oder eines Domain-Transfers, sofern diese von der jeweiligen Registrierungsstelle, dem Registrar oder sonstigen Dritten abhängen und außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Domain, insbesondere im Hinblick auf Marken-, Namens-, Wettbewerbs- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung, Nichtverlängerung oder dem Verlust einer Domain entstehen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer – auf Wunsch des Auftraggebers – bereit, diesen bei einem Domain-Transfer zu einem anderen Provider zu unterstützen. Ein Anspruch auf unentgeltliche Mitwirkung besteht nicht; der dafür entstehende Aufwand kann gesondert verrechnet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verwaltung einer Domain einzuschränken oder zu beenden, sofern der Auftraggeber mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder der Auftragnehmer aus sonstigen wichtigen Gründen zur Vertragsbeendigung berechtigt ist. Die Eigentumsrechte an der Domain bleiben hiervon unberührt.
9. Hosting und technische Infrastruktur
Sofern der Auftragnehmer Hosting-Leistungen erbringt, erfolgen diese über externe Rechenzentrums- und Hostinganbieter, insbesondere über die Hetzner Online GmbH oder vergleichbare Anbieter. Der Auftragnehmer betreibt kein eigenes Rechenzentrum.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Hostingvertrages Speicherplatz, Rechenleistung und sonstige technische Ressourcen zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Performance oder Bandbreite besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist bemüht, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der gehosteten Systeme zu gewährleisten, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit. Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, sicherheitsrelevanten Maßnahmen oder Störungen im Bereich von Drittanbietern stellen keinen Mangel dar.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder sonstige Schäden, die durch Störungen, Ausfälle oder Maßnahmen des jeweiligen Hosting- oder Infrastrukturproviders, durch höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers verursacht werden.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen (Backups) vorzunehmen. Werden Backups im Rahmen eines Wartungs- oder Hostingvertrages angeboten, erfolgt dies ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Wiederherstellbarkeit. Der Auftraggeber bleibt jedenfalls für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung des sicheren und ordnungsgemäßen Betriebs technische Änderungen, Updates oder Wartungsmaßnahmen durchzuführen, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind. Daraus resultierende kurzfristige Einschränkungen der Erreichbarkeit begründen keine Ersatzansprüche.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Hosting-Leistungen nicht missbräuchlich zu verwenden, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte bereitzustellen, keine Sicherheitsmechanismen zu umgehen und die Systeme nicht übermäßig zu belasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen den Hostingzugang vorübergehend einzuschränken oder zu sperren.
Nach Beendigung des Hostingvertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche gehosteten Daten nach angemessener Frist zu löschen, sofern der Auftraggeber diese nicht zuvor selbst gesichert oder eine gesonderte Datenherausgabe vereinbart hat.
Sofern vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die Installation und Verlängerung von SSL-Zertifikaten. Die Kosten hierfür werden jährlich gesondert verrechnet, sofern nicht im Hostingpaket inkludiert.
10. Wartung, Pflege und Updates
Wartungs- und Pflegeleistungen sind nicht Bestandteil des Entwicklungs- oder Projektauftrages, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wartungsleistungen bedürfen eines gesonderten Wartungsvertrages.
Sofern ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird, umfasst dieser – je nach Vereinbarung – insbesondere:
• regelmäßige Updates von Content-Management-Systemen, Frameworks und Plugins,
• sicherheitsrelevante Aktualisierungen,
• kleinere technische Anpassungen oder Korrekturen,
• Überwachung der grundlegenden Funktionsfähigkeit der Website.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit oder Verfügbarkeit besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Nicht vom Wartungsvertrag umfasst sind insbesondere:
• funktionale Erweiterungen,
• strukturelle Änderungen der Website,
• Designänderungen,
• Neuentwicklungen oder Anpassungen aufgrund geänderter Geschäftsprozesse,
• rechtliche Anpassungen (z. B. DSGVO, Cookie-Hinweise, Impressum),
• Inhalte, die vom Auftraggeber bereitzustellen sind.
Derartige Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden separat verrechnet.
Der Wartungsvertrag wird – sofern nicht anders vereinbart – für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartungs- und Updatearbeiten nach eigenem Ermessen sowie unter Berücksichtigung der technischen Erfordernisse durchzuführen. Kurzfristige Einschränkungen der Erreichbarkeit der Website stellen keinen Mangel dar.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen oder Inkompatibilitäten, die durch:
• Drittsoftware,
• externe Dienste,
• Updates von Drittanbietern,
• Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter
verursacht werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Wartungsvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, insbesondere bei:
• Zahlungsverzug des Auftraggebers,
• missbräuchlicher Nutzung der Website,
• sicherheitsrelevanten Risiken, die vom Auftraggeber nicht behoben werden.
11. E-Mail-Support
Sofern im Rahmen eines Wartungsvertrages nicht anders vereinbart, beantwortet der Auftragnehmer E-Mail-Anfragen des Auftraggebers zu technischen Fragen, Bedienungshilfen oder kleineren Problemen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00 – 17:00 Uhr).
Der Auftragnehmer ist bemüht, auf E-Mail-Anfragen innerhalb von 48 Stunden (an Werktagen) zu antworten. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich ein Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart wurde.
Vom E-Mail-Support umfasst sind:
• Kurze technische Auskünfte (max. 15 Minuten Aufwand)
• Hinweise zur Bedienung bestehender Funktionen
• Erste Fehlerdiagnose bei gemeldeten Problemen
• Allgemeine Beratung zu bestehenden Systemen
Nicht vom E-Mail-Support umfasst sind:
• Umfangreiche Fehleranalysen oder Programmierarbeiten
• Anpassungen, Erweiterungen oder Neuentwicklungen
• Schulungen oder ausführliche Anleitungen
• Rechtliche Beratung
• Support für Drittsoftware oder externe Dienste
Überschreitet eine Anfrage den Umfang von 15 Minuten Bearbeitungszeit, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und erstellt ein separates Angebot. Die weitere Bearbeitung erfolgt erst nach Beauftragung durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beantwortung von E-Mail-Anfragen zu verweigern oder kostenpflichtig zu stellen, wenn:
• kein aktiver Wartungsvertrag besteht,
• der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug ist,
• die Anfragen missbräuchlich oder in unverhältnismäßigem Umfang erfolgen.
Außerhalb der regulären Geschäftszeiten steht kein Support zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich ein 24/7-Support-Vertrag abgeschlossen wurde. Notfall-Support außerhalb der Geschäftszeiten wird nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis (Faktor 1,5 auf den regulären Stundensatz) erbracht.
12. Rücktrittsrecht
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, in Textform (§ 886 ABGB) vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung und Nachfristsetzung nicht nachkommt.
13. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.
Voraussetzungen und Umfang der Gewährleistung
13.2.1 Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass
- der Auftraggeber den Fehler innerhalb der (gegebenenfalls sinngemäß anzuwendenden) Frist des § 377 UGB dem Auftragnehmer anzeigt;
- der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für den Auftragnehmer bestimmbar ist;
- der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;
der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat;
- die Software unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Beschreibung betrieben wird;
13.2.2 Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder der Auflösung des Vertrages. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
13.2.3 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Übergabe. Die Rechte des Auftraggebers aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche daraus verjähren jedenfalls ein (1) Monat nach Ende der Gewährleistungsfrist. Die Möglichkeit der Einrede gegen die Entgeltforderung iSd § 933 Abs 3 ABGB wird ausgeschlossen.
Die Aktualisierungspflicht gem § 7 VGG iVm § 1 Abs 3 VGG wird in ihrem gesamten Ausmaß ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Hinsichtlich Aktualisierungen / Updates kommen daher nur die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zu tragen.
Die Gewährleistung erlischt für solche Komponenten, an denen der Auftraggeber oder Dritte nach der Übergabe ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen vorgenommen haben. Dies gilt insbesondere für Eingriffe in den Quellcode, die Installation von Plugins oder Änderungen an der Systemkonfiguration.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Schäden an den bereitgestellten Leistungen, die durch schädliche Software (z. B. Viren, Malware, Trojaner) entstehen, sofern diese nicht aus einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung resultieren. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt unberührt.
Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 14.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannte Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
15. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes.
Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.
Sofern der Auftragnehmer im Rahmen von Hosting- oder Wartungsleistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art 28 DSGVO abschließen.
16. Geheimhaltung
Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
Die mit dem Auftragnehmer verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
17. Vertragsdauer, Beendigung und Herausgabe
Projektverträge enden mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.
Wartungs- und Hostingverträge werden – sofern im Einzelangebot nicht anders vereinbart – für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
• nachhaltigem Zahlungsverzug,
• schwerwiegenden Vertragsverletzungen,
• missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung der Leistungen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Leistungen weiter zu erbringen oder Daten vorzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig für die Sicherung und Übernahme seiner Daten Sorge zu tragen.
Der Auftraggeber hat das Recht, seine Daten in einem gängigen Format (z.B. SQL-Dump, Zip-Archiv) zu erhalten. Diese Standardherausgabe ist kostenfrei. Besondere Migrationsleistungen, individuelle Export-Formate oder eine aktive Unterstützung bei der Übertragung zu einem anderen Anbieter sind gesondert zu vereinbaren und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach angemessener Frist sämtliche beim Auftragnehmer gespeicherten Daten zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Die Übertragung oder Herausgabe von Zugangsdaten, Quellcodes, Design-Dateien oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie die Mitwirkung bei Domain-Transfers setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen des Auftragnehmers aus der gesamten Geschäftsbeziehung voraus.
18. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel am Nächsten kommt.